Freizeitbedingungen

Anmeldung:
Die Anmeldung ist schriftlich abzugeben und ist von dem/der Teilnehmenden sowie den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Die Teilnahme an der Freizeit erfolgt, sofern in der Ausschreibung nicht anders angegeben, in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Eine Anmeldebestätigung bzw. Absage wird zugesandt.

Teilnahmebeitrag:
Der Teilnahmebeitrag umfasst, wenn nicht anders in der Ausschreibung vermerkt, alle Ausgaben in Bezug auf Fahrt, Unterkunft, Verpflegung und div. Nebenkosten. Dinge des persönlichen Bedarfs, z.B.: Getränke, Süßigkeiten, Souvenirs, zusätzliche Eintrittsgelder sind vom Taschengeld zu bezahlen. In sozialen Härtefällen kann der Teilnahmebeitrag reduziert werden.

Anzahlung:
Nach Erhalt der Anmeldebestätigung ist eine Anzahlung von 50€ innerhalb von zwei Wochen zu überweisen.

Rücknahme der Anmeldung:
Bei zurückgenommenen Anmeldungen bis einen Monat vor Freizeitbeginn wird die Anzahlung einbehalten. Bei späteren Abmeldungen werden die entstandenen Ausfallkosten berechnet. Beides entfällt, wenn eine andere Person nachrückt. In diesen Fällen wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 Euro einbehalten.

Absage einer Maßnahme:
Wenn eine Freizeit oder ein Seminar aufgrund mangelnder Beteiligung oder wegen höherer Gewalt ausfallen muss, übernimmt der Veranstalter keine Kosten, die über die Rückzahlung des Teilnahmebeitrags hinausgehen.

Freizeitordnung:
Wer sich anmeldet, erklärt damit die Bereitschaft, sich in die Gemeinschaft der Freizeitteilnehmenden einzuordnen. Bei groben Verstößen gegen die Freizeitordnung ist die Leitung berechtigt, den Teilnehmer/ die Teilnehmerin auf eigene Kosten nach Hause zu schicken. Den Teilnehmenden steht, innerhalb der Freizeit, nach verantwortlicher Entscheidung der Leitung und im Rahmen der Jugendschutzgesetzgebung, freie Zeit zur eigenen Gestaltung zur Verfügung, in der von der Leitung keine aktive Aufsicht noch Haftpflicht übernommen werden. Die passive Aufsichtspflicht bleibt hiervon unberührt.

Versicherungen:
Die Teilnehmenden sind während der Freizeit durch die Ev.-luth. Landeskirche haftpflicht-und unfallversichert.

Fotos:
Mit der Anmeldung erklären sich Teilnehmende und Erziehungsberechtige damit einverstanden, dass die auf der Freizeit entstandenen Fotos vervielfältigt und den Teilnehmenden überlassen werden können bzw. dass sie für CVJM- Publikationen eingesetzt werden dürfen. Rechtzeitig vor Freizeitbeginn wird ein Informationsbrief mit näheren Einzelheiten verschickt, bzw. zu einem Informationstreffen eingeladen.

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